Zur Geltung von Erkenntnissen in der Psychotherapieforschung
Abstract
Zusammenfassung: Psychotherapieforschung und Psychotherapiewissenschaft dienen hauptsächlich der Sicherung und Erhöhung der Qualität von Psychotherapien. Es muss jedoch deutlich zwischen der Qualität von Psychotherapien und der Qualität von Forschungsarbeiten in der Psychotherapiewissenschaft unterschieden werden. Die durch eine Forschungsarbeit zur Qualität von Psychotherapien erzielten Erkenntnisse sind nur dann nützlich für die Qualitätssicherung von Psychotherapien, wenn diese Erkenntnisse durch eine Forschungsarbeit erlangt wurden, die in sich eine hohe Qualität aufweist. In der psychotherapeutischen Fachwelt wird die Qualität wissenschaftlicher Erkenntnisse bislang hauptsächlich an der Forschungsmethodik gemessen. Dabei sind RCTs (randomized controlled trials) die Methode der Wahl, da sie methodische Qualitätsstandards vorweisen können – systematische Einzelfallstudien gelten als „unwissenschaftlich“. Qualitäts- und damit Bewertungskriterien für Psychotherapieforschung müssen allerdings dem Gegenstand und nicht der Methode gerecht werden. Die Entwicklung und Sicherung der Bewertungskriterien für Psychotherapieforschung gründen auf der Erfüllung allgemeiner Kriterien von Wissenschaftlichkeit, gemäß dem Verständnis von Psychotherapieforschung als nicht quantitativer, sondern qualitativer Forschung werden die Bewertungskriterien erweitert und durch die Ergänzung um charakteristische Kriterien für Psychotherapieforschung spezifiziert. Aus dieser Entwicklung ergeben sich acht Bewertungskriterien für Psychotherapieforschung, mit denen sowohl systematische Fallanalysen als auch experimentelle Studiendesigns (RCTs) in ihrer Güte und Geltung beurteilt werden können, sodass eine methodenunabhängige Qualitätssicherung von Psychotherapieforschung erfolgt.
Schlüsselwörter: Bewertungskriterien, Geltungskriterien, Kriterien von Wissenschaft, Psychotherapieforschung, qualitative Forschung, qualitative Psychotherapieforschung
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