Ausführungsbestimmungen zur Wirksamkeitsforschung der durch die Schweizer Charta für Psychotherapie akkreditierten Verfahren

Autor/innen

  • Mario Schlegel

Abstract

Die Schweizer Charta für Psychotherapie ist eine Vereinigung der wichtigsten analytischen, humanistischen und körperpsychotherapeutischen Verfahren. Delegierte der Ausbildungsinstitutionen treffen sich seit 1997 regelmäßig zum wissenschaftlichen Austausch. Dabei entstand die „Deklaration der Schweizer Charta für Psychotherapie zu Begriff und Anforderungen an die Wissenschaftlichkeit der Psychotherapieverfahren“. Die vorliegende Publikation ergänzt die Deklaration bezüglich der erforderlichen Methoden für die Wirksamkeitsforschung. Die Anerkennung als wissenschaftliche Methode durch die Schweizer Charta für Psychotherapie setzt voraus, dass Wirksamkeitsnachweise durch mindestens zwei Forschungsdesigns erbracht werden müssen. Quantitativ empirische Studien müssen im naturalistischen Design unter Feldbedingungen (effectiveness) erbracht werden. Qualitativ empirische Studien müssen typisierende Fallstudien enthalten. Ein optimales Design verknüpft quantitative mit qualitativer Forschung.

Schlüsselwörter Methodenvielfalt; Qualitätsförderung; Berufsentwicklung; dialogisches Verfahren; Selbstorganisation; Wissenschaftlichkeit; Psychotherapieforschung

Autor/innen-Biografie

Mario Schlegel

Mario Schlegel, Dr. sc. nat. (Anthropologie und Verhaltenswissenschaften), analytischer Psychotherapeut in eigener Praxis, Leiter der Wissenschaftskommission der Schweizer Charta für Psychotherapie.

Korrespondenz: Scheuzerstrasse 197,
8057 Zürich, Schweiz

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Veröffentlicht

01.10.2006

Zitationsvorschlag

Schlegel, M. (2006). Ausführungsbestimmungen zur Wirksamkeitsforschung der durch die Schweizer Charta für Psychotherapie akkreditierten Verfahren. Psychotherapie-Wissenschaft, (4), 199–205. Abgerufen von https://psychotherapie-wissenschaft.info/article/view/310