Originalarbeit

Monika Dreiner

(Eltern)wohl und (Kindes)wehe bei Besuchskontakten: Auswirkungen der Umgangsregelungen auf die Entwicklungsförderung fremdplatzierter traumatisierter Kinder

Zusammenfassung: Die Regelung des Umgangs von früh traumatisierten Kindern, die außerhalb der Herkunftsfamilie untergebracht sind, berücksichtigt oft nicht die Problematik, die sich für alle Beteiligten ergibt. Eine sachgerechte Entscheidung, die sich am Kindeswohl orientiert, verlangt eine individuelle Analyse der Situation. Bisherige Regelungen drängen die Ersatzbezugspersonen vielfach in eine Position, in der sie zu Übeltäter(inne)n werden, und die Helfersysteme befinden sich in einer Zwickmühle. Es wird vorgeschlagen, die Besuchskontakte anhand des allgemeinen dialektischen Veränderungsmodells für die Therapie von Traumafolgestörungen nach G. Fischer zu regeln.

Schlüsselwörter: Umgang des Kindes mit den Eltern, Besuchskontakt, Fremdplatzierung, früh traumatisierte Kinder, leibliche Eltern, Ersatzbezugspersonen, allgemeines dialektisches Veränderungsmodell, Bindung, Kindeswohl

(Parents) weal and (child) woe in visiting contacts: effects of contact arrangements on the developmental facilitation of traumatized children

Summary: The arrangements of contact of early traumatized children who are accommodated outside the family of origin, often do not take into account the resulting problems for all involved. An appropriate decision based on the child's welfare requires an individual analysis of the situation. Hitherto existing regulations urge the replacement caregivers often in a position where they are forced to become evildoers, and the helping systems are in a quandary. It is proposed to regulate the visiting contacts using the general dialectical change model for the treatment of traumatic disorders by G. Fischer.

Keywords: the child’s contact with the parents, visiting contact, foster placement, early traumatized children, biological parents, substitute caregivers, general dialectical variation model, attachment, child welfare

Il rapporto con bambini traumatizzati collocati presso terzi. – Diritti di visita: un bene (per i genitori) e un male (per i bambini)?

Riassunto: La regolamentazione dei rapporti con bambini traumatizzati in età precoce, collocati al di fuori della famiglia di origine, spesso non considera la problematica che risulta per tutti gli interessati. Una decisione adeguata, orientata al bene del bambino, richiede un'analisi individuale della situazione. Le regolamentazioni fino ad oggi attuate molte volte mettono le persone di riferimento sostitutive nella posizione del colpevole, e i sistemi di assistenza si trovano in difficoltà. Si propone di regolamentare i diritti di visita sulla base del modello generale del cambiamento dialettico per la terapia di disturbi da stress post-traumatico secondo Fischer.

Parole chiave: rapporto/diritto di visita con bambini collocati presso terzi, bambini traumatizzati in età precoce, genitori naturali e persone sostitutive, modello generale del cambiamento dialettico.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die mit traumatisierten fremdplatzierten Kindern arbeiten, werden vielfach mit den Folgen der Besuchskontakte zur Herkunftsfamilie konfrontiert. Es gibt Konstellationen, in denen der regelmäßige Kontakt zur Herkunftsfamilie notwendig ist, um die Entwicklung des Kindes positiv zu unterstützen. Im schlimmsten Fall jedoch bereitet man die Kinder 14 Tage vorher auf den Kontakt vor, um in den folgenden 14 Tagen die Nachwehen zu bearbeiten. Ein Aufarbeiten eines Traumas ist unter diesen Bedingungen nicht möglich.

Das Thema des Umgangs oder Besuchskontakts offenbart immer wieder den Konflikt zwischen dem Schutz des Kindes (Jugendamt, Pflegeeltern, stationäre Jugendhilfe u. Ä.) und dem Recht der Eltern auf Umgang. „Eltern haben grundsätzlich das Recht auf und die Verpflichtung zu Kontakten zu ihrem Kind. Eine von außen durchgesetzte, längerfristige Einschränkung ist nur erlaubt, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist.“ (Küfner et al., 2011, S. 563) Die in vielen Rechtssystemen angelegte Umgangsregelung (z. B. § 1684 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs) legt ihr Augenmerk in erster Linie auf die Regelung des Umgangs von Scheidungskindern. Dabei bleibt unberücksichtigt, ob die Regelung „überhaupt auf ein nicht bei seinen Eltern, sondern bei Pflegeeltern (oder im Heim) lebendes Kind passt, darüber verliert die regierungsamtliche Begründung zum Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) bis auf eine [nebenbei gemachte] Bemerkung kein Wort.“ (Salgo, 2004, S. 19) Die im deutschen KindRG formulierte Regelung des Umgangs differenziert also nicht nach der jeweiligen Konstellation des kindlichen Lebensmittelpunktes (Herkunftsfamilie, Elternteil, Heim etc.). Die Orientierung am Umgang von Scheidungskindern scheint jedoch auch in anderen Ländern üblich zu sein. Eine Untersuchung von Pflegeverhältnissen in der Schweiz (Gassmann, 2010) greift das Thema Besuchskontakte zwar auf, unterscheidet jedoch nicht zwischen den Ursachen für die Herausnahme aus der Herkunftsfamilie und der Bewertung der Kontakte.

Für eine Lösung bleibt oft nur der Weg über das Gericht. Die Lösung des Konflikts durch einen Dritten auf dem Wege der Rechtsprechung klärt zwar den Handlungsbedarf, aber nicht unbedingt die Bedingungen, die dem Konflikt zugrunde liegen. Das Thema ist heikel und verlangt einen sachlichen, in erster Linie dem Kindeswohl dienenden Diskurs.

Verschiedene familiäre Konstellationen

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Umgang von Kindern mit ihren leiblichen Eltern oder anderen Bindungspersonen dem Wohlergehen des Kindes dient. Dennoch gibt es Familienkonstellationen, in denen dieser Umgang hinterfragt werden muss.

Die Gründe für die Regelung und Durchführung von Besuchskontakten sind sehr vielfältig: Sie reichen von kooperierenden geschiedenen Eltern über hochstrittige Elternschaften nach einer Scheidung bis hin zu Kindern, die aus extrem belastenden oder existentiell bedrohlichen Lebenssituationen in Obhut genommen werden mussten. Alle diese Konstellationen verlangen eine individuelle Analyse und fallspezifische Herangehensweise. Eine allgemeingültige Lösung muss zwangsläufig die Einzelschicksale verfehlen, kann nicht hilfreich sein.

Die Vielfältigkeit und Komplexität des Themas lässt an dieser Stelle nur Raum für eine traumaspezifische Fragestellung. Landesspezifische juristische Grundlagen müssen daher ebenfalls unberücksichtigt bleiben. Ausgangspunkt ist, dass es entsprechende Regelungen gibt (staatliches Wächteramt), die in strittigen Fällen zur Anwendung kommen. Nicht berücksichtigt werden sollen ausdrücklich auch die Umgangsfragen im Zusammenhang mit Scheidungskindern, die gerne beispielhaft für die Kinder herangezogen werden, die früh in ihrem Leben extremen Belastungen und Traumatisierungen durch ihre frühen Bezugs- oder Bindungspersonen ausgesetzt waren. Der Aufsatz möchte den Belangen früh traumatisierter Kindern Raum bieten, die aus ihren traumatisierenden Familienumfeldern herausgenommen worden sind und dauerhaft einen neuen Lebensmittelpunkt haben. Nicht berücksichtigt bleibt auch, dass das (Entwicklungs-)alter der Kinder und der Stand der Vermittlung in ein neues Lebensumfeld eine unterschiedliche Handhabe der Besuchskontakte verlangen.

Sinn und Zweck von Besuchskontakten

Besuchskontakte dienen der Aufrechterhaltung der Eltern-Kind-Beziehung nach Fremdunterbringung, um einerseits für eine potentielle Rückführung die Kontinuität der elterlichen Beziehung nicht zu gefährden und andererseits dem Rechtsanspruch der Eltern auf Umgang zu genügen. Werden diese Besuchskontakte umgesetzt, sind von den Folgen oftmals nicht nur die Kinder, sondern auch die Ersatzfamilien oder stationären Jugendhilfeeinrichtungen und die leiblichen Eltern negativ betroffen. Das Verhalten der Kinder deckt das ganze Spektrum von Akzeptanz bis Abwehrverhalten ab. Im besten Fall wird tatsächlich eine bestehende gute Beziehung gestärkt, schlimmstenfalls stellen die Besuchskontakte eine regelmäßige Retraumatisierung der Kinder dar und blockieren sowohl die Entwicklung als auch alle Bemühungen pädagogischer und therapeutischer Art, die Entwicklung zu fördern. Das bedeutet, dass Besuchskontakte zwischen Kindern und ihren Eltern tatsächlich entwicklungsfördernd sein können, sie können jedoch auch das Kindeswohl massiv beeinträchtigen. Die Wahrung des Kindeswohls im Zusammenhang mit Besuchskontakten setzt daher eine sachverständige Reflexion der gesamten Situation voraus.

Anliegen des Aufsatzes ist entsprechend nicht, Lösungen für den Umgang und seine Probleme zu präsentieren, sondern Anregung für den sachlichen Diskurs der beteiligten Professionen zu geben. Dazu soll mit Blick auf ihr zu änderndes Beziehungsverhalten auf die Kinder fokussiert werden, die wegen einer frühen Traumatisierung durch Inobhutnahme mit oder ohne Einvernehmen der leiblichen Eltern einen neuen Lebensmittelpunkt zugewiesen bekommen haben.

Eine Regelung der Besuchskontakte zwischen Eltern und Kind erfolgt heute vielfach auf Anordnung von Familiengerichten. Vorangegangen ist eine Herausnahme des Kindes aus der Herkunftsfamilie und anschliessende Fremdunterbringung. Bei diesen meist traumatisierten Kindern ist von einer Dauerpflege auszugehen, d.h., die Pflegeeltern oder Ersatzbezugspersonen sollen an Eltern statt die Erziehungsaufgabe übernehmen. Das (Pflege-)Kind soll sich an seinem neuen Lebensmittelpunkt sicher und wohl fühlen und seine Persönlichkeit altersgerecht entwickeln, die zuvor gestörte Persönlichkeitsentwicklung wieder aufnehmen können. Damit die Dauerpflege dieser Aufgabe gerecht werden kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Bindungstheoretische Aspekte

Die Bedeutung der Bindungsorganisation für die Entwicklung von Kindern steht heute außer Zweifel. Steele (2009, S. 336) fasst die Grundannahmen für das Verständnis von Bindungsbeziehungen nach J. Bowlby wie folgt zusammen:

1)„Enge emotionale Bindungen zwischen Individuen haben eine primäre und eine biologische Funktion;

2)die Art, in der mit einem Kind umgegangen wird, ist von erheblichem Einfluss auf seine Entwicklung und auf das spätere Funktionieren seiner Persönlichkeit;

3)Bindungsverhalten muss als Teil eines Organisationssystems gesehen werden, das sich ein ‚inneres Arbeitsmodell‘ des Selbst und der anderen zunutze macht, an dem sich Erwartungen und Verhaltensplanungen ausrichten können;

4)„Bindungsverhalten ist grundsätzlich veränderungsresistent, es gibt aber ein immer vorhandenes Veränderungspotential, so dass es lebenslang sowohl schädlichen wie günstigen Einflüssen zugänglich bleibt.“

Für die Beziehungsentwicklung von Kindern und ihren Fürsorgepersonen bedeutet dies, dass die inneren Arbeitsmodelle, die das Kind in der noch so kurzen Beziehung zur Herkunftsfamilie ausgebildet hat, in die neue Lebenssituation eingebracht werden. Vielfach sind diese Modelle der Herkunftsfamilie dysfunktional und nicht kompatibel mit den Arbeitsmodellen der neuen Bezugspersonen. Das bedeutet, die vertrauten Beziehungsangebote des Kindes und die neuen Beziehungsangebote der neuen erwachsenen Bezugspersonen passen nicht, müssen erst angepasst werden. Die Veränderungsresistenz dieser inneren Beziehungsbilder verlangt nicht nur Geduld, sondern auch Konstanz der neuen inneren Modelle, d. h. eine konstante Beziehung zur Fürsorgeperson. Bowlby (zitiert nach Steele, 2009, S. 337) betont: „Es läuft darauf hinaus, dass ein Verhaltenssystem, nachdem es organisiert ist, die Tendenz hat, weiterzubestehen, sogar wenn es sich in einer nichtfunktionalen Richtung entwickelt hat oder wenn die äußeren Reize bzw. die inneren Bedingungen, von denen es zuerst abhängig war, nicht mehr vorhanden sind. Die genaue Form jedes einzelnen Verhaltenszuges und die Abfolge, in die es organisatorisch hineingefügt wird, ist deshalb für seine Zukunft von großer Bedeutung.“

Eine gelingende entwicklungsfördernde Beziehung zu einer neuen Bezugsperson sollte daher möglichst störungsfrei und kontinuierlich sein können. Im Zusammenhang mit dem Recht leiblicher Eltern auf Umgang mit ihren traumatisierten Kindern bleibt die Frage, was der Umgang für die Entwicklung einer neuen sicheren Beziehung des traumatisierten Kindes mit seinen Fürsorgepersonen bedeutet.

Durch die Regelung der Besuchskontakte soll sowohl das Elternrecht als auch das Recht des Kindes auf Umgang erfüllt werden. Ziel ist dabei, „die erhaltenswerte Eltern-Kind-Beziehung auch nach einer räumlichen Trennung zwischen Kind und Elternteil nicht abreißen zu lassen, bzw. diese in Fällen, in denen Kind und umgangsberechtigter Elternteil nie zusammengelebt haben, überhaupt erst herzustellen.“ (Diouani, 2004, S. 26) Für die Regelung wird also grundsätzlich von einer bestehenden Beziehung ausgegangen oder von der Notwendigkeit, eine Beziehung zu den leiblichen Eltern herzustellen. Die Besuchskontakte sollen daher die räumliche Trennung des Kindes von den Eltern überbrücken. Andererseits aber wird das Kind aufgefordert, sich in der neuen Umgebung einzuleben und die neuen Beziehungsangebote der Bezugspersonen aufzugreifen und dort zu verbleiben. Gleichzeitig sollen die alten, meist schädigenden Beziehungsmuster zur Herkunftsfamilie aufrechterhalten werden. Das heißt, das Kind soll die entwicklungsfördernden und die entwicklungsschädigenden Beziehungsgestaltungen parallel erhalten und ausbilden. Bemüht man das Bild des Hausbaus, das gerne zur Verdeutlichung der Folgen früher Traumata herangezogen wird (das Fundament bestimmt mit, wie standfest das Haus wird), steht das Kind vor der Aufgabe, parallel mit Unterstützung der Ersatzeltern ein stabileres Haus auf dem brüchigen Untergrund zu bauen und gleichzeitig auf demselben Fundament das wackelige Haus der Herkunftsfamilie zu erhalten und auszubauen. Das stellt eine Aufgabe dar, mit der alle Beteiligten überfordert sind!

Besuchskontakte aus Sicht der Helfersysteme

Zur Verdeutlichung der Komplexität der Situation sollen zusammengefasst Perspektiven der Helfersysteme und der Eltern angeführt werden.

Die Herausnahme eines Kindes aus seiner Herkunftsfamilie ist eine Entscheidung, die nicht ohne Konsequenzen rückgängig gemacht werden kann. Das gilt unabhängig davon, ob die Herausnahme behutsam vorgenommen wird oder sie wegen äußerer Faktoren (z. B. Straftat eines Elternteils) so nicht durchzuführen ist. Mögliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung belasten auch die professionellen Helfer. Unter diesem Aspekt kann die Unterstützung der Besuchskontakte seitens der professionellen Helfer auch eine Konfliktlösung darstellen, mit der versucht werden soll, die Härte der Entscheidung zu mildern, noch einen Weg zurück offenzulassen. Das Kind wird zwar herausgenommen und fremdplatziert, aber die Situation entspricht etwa der eines längeren Klinikaufenthalts, während dem die Eltern das Kind besuchen kommen. Das scheint auf den ersten Blick leichter zu verkraften. Für wen, bleibt die Frage.

Ein anderer Aspekt, unter dem Besuchskontakte unterstützt werden, ist die Erleichterung der Ablösung aus der Herkunftsfamilie für Eltern und Kind. Gedacht ist hier, dass ein intermittierender Kontakt, mit eventuell stetig verringerter Frequenz der Termine, zu einer Entfremdung in der Eltern-Kind-Beziehung führt und so das Kind die Eltern leichter vergessen kann und die Eltern das Interesse an dem Kind langsam verlieren können. Ein solches Vorgehen mag in einzelnen Fällen hilfreich sein, bei genauer Betrachtung kommt man jedoch nicht umhin, zu sehen, dass auf diese Weise weder die Eltern noch die Kinder in ihren unterschiedlichen Bedürfnissen (z. B. den Verlust zu betrauern) wahrgenommen werden. Das heißt, selbst wenn die Entfremdung eintritt, hat es keinen klaren, unmissverständlichen Abschied gegeben. Der Grund für die ausbleibenden Kontakte bleibt im Verborgenen, öffnet allen Fantasien Tür und Tor und hält die Hoffnung auf ein späteres Wiedersehen aufrecht. Unter diesen Bedingungen ist es für das Kind schwierig, sich auf die neuen Bezugspersonen einzulassen, und diese stehen oft in heimlicher Konkurrenz zu den Eltern. Auch die leiblichen Eltern bleiben emotional daran hängen, dass ihnen „das Amt die Kinder weggenommen“ hat.

Als weiterer Grund für die Aufrechterhaltung von Besuchskontakten wird angegeben, dass es den Kindern leichter fällt, die leiblichen Eltern realistischer wahrzunehmen und nicht mehr zu idealisieren. Die Langzeitstudie von Fanshel und Shinn (1978) kam zu dem Ergebnis, dass die Besuchskontakte zwar zu einer höheren Belastung der Kinder führten, zeigte aber auch, dass viele Kinder mit Besuchskontakten – im Unterschied zu denen ohne Besuchskontakte – anstehende Entwicklungen besser bewältigen konnten. Eine differenzierte Betrachtung der Lebensgeschichten der jeweiligen Kinder lässt jedoch vermuten, dass die unterschiedliche Reaktion auf die Besuchskontakte Ergebnis der unterschiedlichen Erfahrungen der Kinder (desorganisiertes Bindungsmuster zur primären Bezugsperson, unklare Perspektive der Kinder über einen langen Zeitraum) darstellt (siehe hierzu auch Nienstedt & Westermann, 2007).

Besuchskontakte aus Sicht der leiblichen Eltern

Das Erleben der Herausnahme eines Kindes aus seiner Herkunftsfamilie beschreiben die Eltern oft als: „Die nehmen mir das Kind weg!“, auch dann, wenn im Vorfeld durch familienunterstützende Maßnahmen und deren Scheitern deutlich geworden war, dass die Erziehungsfähigkeit der Eltern – oftmals der alleinerziehenden Mutter – nicht gegeben ist. Je nach Persönlichkeitsstruktur der Eltern hat das Kind Funktionen (z. B. stabilisierendes Selbstobjekt) übernehmen müssen, über die die Eltern aufgrund ihrer eigenen desolaten oder traumatisierenden Entwicklungsgeschichte nicht verfügen. Die Herausnahme des Kindes ist eine große Kränkung, die zusätzlich zu den oft vorhandenen Versagensgefühlen der Eltern deren Leid vergrößert oder – aufgrund nicht integrierter Größenfantasien - durch Verkennen der Realität zu heftigen Feindbildern führt: das Jugendamt, das Gericht oder andere müssen bekämpft werden.

Angebotene oder erkämpfte, erstrittene Besuchskontakte bieten den Eltern eine vermeintliche Möglichkeit, den Verbleib ihres Kindes – und damit die Ersatzeltern und das Kind – zu kontrollieren, mit dem Gefühl, so ihrer Verantwortung für das Kind doch nachzukommen. Die Eltern halten so an ihrer Elternrolle fest, ohne den Alltag mit dem Kind, also die Erziehungsaufgabe, zu übernehmen. Das Kind hat dann quasi zwei Elternpaare, die Anforderungen stellen: die leiblichen Eltern und die Ersatzpersonen oder Pflegeeltern. Als nahezu unlösbare Aufgabe ergibt sich dann für das Kind, die Aufgaben, Normen, Werte, Vorstellungen, inneren Bilder und Beziehungsgeschichten der beiden Eltern nebeneinander bestehen zu lassen, obwohl diese in der Regel nicht kompatibel sind. Gleichzeitig soll das Kind auch noch die eigenen Entwicklungsaufgaben lösen.

Ein weiterer Aspekt der Kontrolle des Kindes durch die Eltern kann darin bestehen, ein einmal eingefordertes Schweigegebot immer wieder durch „Sichtkontakt“ (Angstbindung) zu erneuern, um so zu verhindern, dass das Kind Familiengeheimnisse offenlegt. Unter diesen Bedingungen wird das Kind eigene Entwicklungswege kaum wagen und sich nur schwer in das neue Lebensumfeld integrieren. Ein Besuchskontakt, der wie eine Konditionierung des Schweigegebotes anmutet, dient den Eltern dazu, ihr Bedürfnis zu befriedigen und das Familiengeheimnis zu wahren, und verhindert, dass die Herausnahme und Fremdunterbringung dem Kindeswohl tatsächlich dienlich ist.

Denkbar sind auch Fallkonstellationen, in denen die Eltern sich durch die Herausnahme eines Kindes entlastet fühlen und der regelmäßige Umgang die Schuldgefühle der Eltern mindern soll. Das Problem der „zwei Elternpaare“ besteht für das Kind auch dann.

Bei der Umgangsregelung wird oft nicht beachtet, dass die Traumatisierung der Kinder häufig eine transgenerationale Weitergabe der erlebten elterlichen Traumata darstellt. In diesem Fall – so ist meine Erfahrung – bleiben die Eltern den vereinbarten Terminen fern. Werden sie dennoch einbestellt, erstarren sie beim Anblick der Kinder oder schalten ab, um sich selbst vor den aufkommenden Affekten zu schützen. Sie sitzen da, ignorieren das Kind, reden allenfalls mit der Umgangsbegleitung. Diese Eltern werden dann als nicht kooperativ beschrieben, der Umgang verläuft sich ohne klare Ansage für beide Seiten. Bei den Kindern bleiben nicht selten Schuldgefühle zurück. Sie erleben sich als Verursacher der Kontaktverweigerung, was die Integration in das neue Lebensumfeld erschwert.

Besuchskontakte aus Sicht der traumatisierten Kinder

Wie oben angeführt soll der Fokus auf Kinder mit frühen Traumata gerichtet sein. Unter frühen Traumata werden hier pränatale Traumatisierungen und traumatisierende Erfahrungen, die in den ersten drei Lebensjahren geschehen sind, verstanden. Im Besonderen sind traumatisierende Erfahrungen durch die Eltern gemeint (Beziehungstraumatisierungen).

Traumata, die durch die primären Bezugspersonen zugefügt worden sind, bewegen sich im Spektrum von emotionaler und körperlicher Vernachlässigung und Misshandlungen und Missbrauch jeglicher Art. Die primären Bezugspersonen, die eigentlich die Aufgabe haben, das Kind vor Schaden zu schützen und die Entwicklung zu fördern, versagen ihre Schutzfunktion oder traumatisieren selbst, sind Übeltäter geworden. Durch die Herausnahme der Kinder aus dem Familiensystem wird die Fortsetzung der Traumatisierung unterbrochen. Im Anschluss an eine oft viel zu lange Clearingphase wechselt das Kind von der Bereitschaftspflege auf Zeit in eine Dauerpflege. Durch die Installation einer Ersatzfamilie, neuer Bezugspersonen soll für die Kinder ein stabiles Lebensumfeld geschaffen werden, mit Bezugspersonen, die belastbar sind (Diouani, 2004). Nur in einem sicheren äußeren, beschützenden Bezugsrahmen, der kontinuierliche Beziehungs- und Bindungsangebote möglich macht, haben früh traumatisierte Kinder eine Chance, dysfunktionale Beziehungserfahrungen und entwicklungshemmende Erlebnisse durch neue, andere Erfahrungen zu korrigieren.

Entwicklungspsychologische Annahmen

Entwicklungspsychologisch betrachtet hat die Ausgestaltung der Besuchskontakte einen großen Einfluss auf die gesamte Persönlichkeitsentwicklung. Werden Kinder pränatal und im Kleinkindalter von den eigenen Eltern traumatisiert, sind zwar akute massive Einbrüche in das Familienleben denkbar, in der Regel liegt die Ursache der Traumatisierung aber bereits in der Geschichte der Elterngeneration. Die Eltern sind daher gefangen in ihrer eigenen Geschichte, haben Not, den eigenen Überlebensmodus aufrechtzuerhalten. Sie sind mit der Aufgabe, die Bedürfnisse des Kindes wahrzunehmen, sie zu spiegeln und die Affekte der Kinder angemessen zu regulieren, überfordert. Oft kollidiert der Wunsch, eine gute Mutter, ein guter Vater zu sein (sofern eine kontinuierliche Partnerschaft besteht), mit der Realität, dies nicht leisten zu können. Zu den eigenen Belastungen gesellen sich Gefühle, zu versagen, oder sogar die Erkenntnis, die Fehler der Eltern zu wiederholen. So berichtet eine überwiegend alleinerziehende Mutter, deren Kinder in Obhut genommen worden sind: „Ich wusste doch nun genau, was meine eigene Mutter bei mir falsch gemacht hat. Das habe ich doch am eigenen Leib gespürt. Ich hab’ mir vorgenommen, bei meinen Kindern diese Fehler nicht zu machen. Ich wollte alles besser machen! Meine Kinder sollten eine gute Kindheit haben. Und jetzt muss ich feststellen, dass ich genau das mache, was ich bei meiner Mutter nie ausstehen konnte. Und glauben Sie mir, ich hasse mich dafür! Und das macht es für mich noch schlimmer!“ Die 5-jährige Tochter, die mit ihren Geschwistern wegen Verwahrlosung und des Verdachts auf sexuelle Übergriffe durch einen Partner der Mutter zum x-ten Mal in Obhut genommen worden war, erzählte: „Ich hab’ keine Mutter! Ich hab’ eine Frau, die jeden Tag eine Flasche trinkt und weint und auf dem Sofa liegt und nicht einkaufen geht! Wenn die meine Mama wäre, würde die einfach aufhören, zu trinken! Aber jetzt will ich nichts mehr von ihr wissen!“

Kinder wie dieses kleine Mädchen entwickeln in der Regel ein desorganisiertes und desorientiertes Bindungsmuster. Eine kontinuierliche und belastbare Bindung zur primären Bezugsperson besteht dann gar nicht. Eine tragfähige Bindung müsste erst aufgebaut werden. Folglich können aus Sicht des Kindes die Besuchskontakte nicht die Funktion haben, die Beziehung zu den leiblichen Eltern zu festigen und zu erhalten. Das, was durch Besuchskontakte erhalten wird, sind extrem belastende bis traumatisierende Beziehungen. Jeder Besuchskontakt mit traumatisierenden Eltern reaktiviert die traumatisierende Situation, führt dazu, dass die Kinder entweder abschalten und retraumatisiert werden. Oder aber die Kinder folgen in Form einer Angstbindung ihren Überlebensstrategien und verhalten sich so, wie sie es in der Familie entwickelt haben: Sie vermeiden Konflikte, Streit oder Unstimmigkeiten, um die Eltern nicht zu verstimmen. Das bedeutet, die Kinder geben ihre eigene Lebensbewegung auf, wechseln in den Überlebensmodus der Familie. Die überwältigenden Affekte der traumatischen Situation werden im Besuchskontakt oft abgespalten. Ist der Kontakt vorbei, tauchen die Gespenster der Vergangenheit wieder auf. Bei jungen Kindern äußert sich das in Form von somatischen Reaktionen, Schlafstörungen (exzessives Schreien) und Fütterstörungen. Größere Kinder übertragen die heftigen Affekte in Form von aggressiven, oft destruktiven Impulsdurchbrüchen oder als Erstarrung in die Ersatzfamilien oder Jugendhilfeeinrichtungen. Mit dieser traumatisierenden Übertragung werden dann all jene Personen konfrontiert, mit denen die Kinder in Kontakt stehen: Ersatzbezugspersonen, Kindertagesstätte, Schule, Freunde, Kinderarzt etc. Ein Fallbespiel soll verdeutlichen, wie sehr auch die Kinder darunter leiden.

Ein kleiner Junge, 6 Jahre, nennen wir ihn Marco, war im Alter von 6 Monaten in lebensbedrohlichem Ernährungs- und Allgemeinzustand in Obhut genommen worden. Der Junge musste mehrere Wochen zum Teil intensivmedizinisch stationär behandelt werden. In der Klinik lernte er seine neuen Eltern kennen. Da es sich um einen Säugling handelte, waren die Pflegeeltern verpflichtet worden, den Kontakt zur leiblichen Mutter und den Geschwistern zu erhalten. Die Pflegemutter beschrieb Marco in den Besuchskontakten wie erstarrt, ganz steif. Die leibliche Mutter habe wenig Interesse gezeigt, mit Marco irgendeinen Kontakt aufzunehmen. Sie habe vielmehr ein Gespräch mit der Pflegemutter über alles Mögliche gesucht. Meist habe der Junge bei der Pflegemutter auf dem Schoß gesessen und sie daran gehindert, mit der „Bauchmama“ zu sprechen. (Als „Bauchmama“ wird die leibliche Mutter in der Sprache vieler Kleinkinder, die nicht mehr in der Herkunftsfamilie leben, bezeichnet.) Nach jedem Besuchskontakt reagierte der Säugling mit heftigen Fieberschüben und verweigerte die Nahrungsaufnahme. Obwohl die Pflegemutter auf den Zusammenhang der Besuchskontakte mit den Erkrankungen hingewiesen hatte, bestand das zuständige Amt auf Einhaltung. Die Reaktionen auf die Besuchskontakte änderten sich mit dem Alter des Kindes in der Form, dass Marco im Kontaktraum Blickkontakt mit der leiblichen Mutter verweigerte und immer wieder zur Türe drängte. Nach dem Besuch konnte er seine Aggressionen nicht mehr regulieren und ließ sich nicht unterstützen. Alles, was er in die Hand oder vor die Füße bekam, wurde von ihm mit hasserfülltem Blick zerstört, die Pflegeltern wurden massiv beschimpft und geschlagen. Marco verlor alle seine Spielkameraden wegen seiner Impulsdurchbrüche. Kaum hatte sich die Situation beruhigt, stand der nächste Besuchskontakt an und das Geschehen wiederholte sich. Eine Änderung wurde erst möglich, als Marco im Kindergarten nach den Besuchskontakten durch aggressives und zerstörerisches Verhalten auffiel und dort nicht mehr zu tragen war. Die anderen Kinder mussten vor Marco geschützt werden. Der Umgang wurde auf 2 Jahre befristet ausgesetzt. Kurz vor Ablauf der Zeit stellte die Mutter den Antrag zur Wiederaufnahme der Besuchskontakte. Im Vorfeld sollte abgeklärt werden, ob dem nunmehr fast 6-jährigen Kind und den Pflegeeltern die Besuchskontakte wieder zugemutet werden könnten. Seine Antworten sind eindrücklich. Auf den Satz „Deine Mutter möchte dich wiedersehen.“ reagierte Marco mit einem verschmitzten Lächeln: „Blödsinn, meine Mutter sieht mich jeden Tag, die sitzt draußen vor der Türe!“ Auf die leibliche Mutter angesprochen meinte er: „Du meinst meine Bauchmama? … Ach die? Ich kenne die Frau nicht. Ich will mit der nichts zu tun haben. Die hat mir kein Essen gegeben. … Ich habe eine neue Familie und da will ich bleiben. Ich will nur meine Brüder sehen, die anderen können sich selber f… Das Wort sag ich jetzt nicht.“ Marco verbalisiert deutlich, wie er zu seiner leiblichen Mutter steht: „Die Frau“ ist für ihn irgendwer, keine bedeutsame Bezugsperson. Bei der Anhörung durch den Richter lernte dieser einen pfiffigen, freundlichen Jungen kennen. Aber aus Angst vor dem Richter stimmte er einem Kontakt zu. Kaum war er mit der Pflegemutter aus dem Gericht, legte er los. Er gehe nicht dahin, und wenn sie ihn dazu zwinge, bringe er alle um und sich auch. „Warum hast du nichts gesagt?“, schrie er die Pflegemutter vorwurfsvoll an, „du weißt doch, dass ich die alte Kuh nicht sehen will!“

In der Folge legte die Pflegemutter dem Jungen ihren Konflikt offen: Sie wolle ihn nicht zwingen, er hätte dem Richter zugesagt und der hätte die Kontakte jetzt veranlasst. Marco suchte nach allen erdenklichen kindlichen Möglichkeiten, den Besuch zu verhindern: „Dann fahren wir einfach nicht hin, … wir kommen zu spät, … ich laufe weg, ich mache unser Auto kaputt“ usw. Schließlich regredierte Marco vor allen Besuchskontaktterminen derart, dass er wieder heftige Fieberschübe produzierte, das Essen verweigerte und so allein versuchte, sich vor den Kontakten zu schützen. Die Situation in der Pflegefamilie eskalierte zusehends. Es schien, als hätte Marco alles das vergessen, was er im Laufe der Zeit in der neuen Familie gelernt hatte. Am heftigsten war, dass er den Pflegeeltern vorwarf, dass sie ihn nicht mehr liebten.

Diese Geschichte steht stellvertretend für unzählige vergleichbare Erfahrungen, die traumatisierten Kindern widerfahren, denen Besuchskontakte auferlegt werden.

Marco zeigt sehr deutlich, dass die Kontakte zur „Bauchmama“ die existentiell bedrohliche Situation in der Herkunftsfamilie getriggert haben. Marco erstarrte. Später sind alle seine Bemühungen, mit der Pflegemutter die unerträgliche Situation zu beenden, gescheitert. Ihm bleibt nur die Regression, die Aufgabe aller altersgemäßen Erfahrungen. Marco wiederholt mit der Pflegemutter die Erfahrung, dass erwachsene Personen – auch die, die sein Leid wahrnehmen – ihm nicht helfen. Die Pflegemutter wird dazu verpflichtet, die Erfahrung, dass Marco hilflos den Erwachsenen ausgeliefert ist, zu bestätigen und festzuschreiben. Dabei lag für Marco in der neuen Familie die Hoffnung auf eine verlässlichere Beziehung.

Marco erwähnt am Rande noch eine weitere Sorge: Er hat Angst, die Pflegefamilie zu verlieren. Für ein Kind im Alter von Marco ist nicht nachvollziehbar, dass die Besuchskontakte nicht dazu dienen, ihn wieder in seine Familie zurückzuführen. Auch verbale Beteuerungen richten nichts mehr aus, wenn Kinder vorher vermittelt bekommen, dass man den Aussagen der Erwachsenen (sie zu schützen) keinen Glauben schenken darf.

Zusammengefasst bedeutet das, dass unter vergleichbaren Bedingungen wie bei Marco die Aufrechterhaltung des Besuchskontaktes mit Eltern, die Übeltäter sind, die Tragfähigkeit der neuen Beziehungserfahrungen nicht durchgängig verlässlich wirkt. Die Besuchskontakte erschweren oder verhindern, dass Pflegeeltern und professionelle Helfer ihre Aufgabe erfüllen können, ein neues, tragfähiges Beziehungsangebot zu machen und die kindliche Entwicklung wieder anstoßen. Kinder wie Marco erfahren vielmehr, dass auch die ansonsten liebevollen und wohlwollenden Ersatzbezugspersonen im entscheidenden Fall Übeltäter(innen) sind.

Aufgabe der „Fürsorgepersonen“ und des Helfersystems

Erzieherinnen, Mitarbeiter der Jugendämter und Pflegeeltern, die für die Durchführung der Besuchskontakte zuständig sind, befinden sich in einem vielschichtigen Konflikt. Neben ihrer Verantwortung für das Kind haben sie oftmals die Verantwortung dafür übernehmen müssen, dass die Entscheidung des Gerichts (Umgangsrecht der leiblichen Eltern) umgesetzt werden kann. Sie befinden sich in einer Zwickmühle: Setzen sie sich für das ihnen anvertraute Kind ein, gibt es Probleme mit der Elternseite und dem Gericht, erfüllen sie das Umgangsrecht, beschützen sie das Kind nicht. Auch ein begleiteter Umgang, der z. B. durch eine Mitarbeiterin des Jugendamtes durchgeführt wird, kann den Konflikt nicht lösen, es gibt quasi keinen gemeinsamen Nenner. Die manchmal sogar ausgesprochene Frage der Kinder an die Pflegepersonen bleibt: „Warum hast du den Kontakt nicht verhindert, wenn du weißt, dass er mir schadet?“ Überspitzt formuliert, werden Fürsorgepersonen von früh traumatisierten Kindern zur Übernahme der Täterrolle verpflichtet. Und dies spüren sie. Das Dilemma für die Beziehung besteht darin, dass das Kind die Erfahrung macht, dass die Ersatzbezugspersonen, genau wie das Kind selbst, nicht in der Lage sind, das Kind vor dem Wiedererleben der traumatisierenden Erfahrungen zu bewahren – traumatisierende Erfahrungen als Retraumatisierung oder Flashback. Und genau zu diesen Erwachsenen soll das Kind eine vertrauensvolle Beziehung entwickeln, sich bei ihnen geschützt und sicher fühlen!

Nicht selten sind die beibehaltenen Besuchskontakte ein gewichtiger Beitrag zum Scheitern eines Pflegeverhältnisses. Ertmer (2004, S. 226) untersuchte in einer kleinen Studie die Pflegeverhältnisse: „Die empirische Untersuchung bestätigt also die aufgestellte Hypothese. Es kommt offensichtlich zu einer wesentlich geringeren Abbruchquote der Pflegeverhältnisse, wenn kein Kontakt zu den leiblichen Eltern besteht.“ Bei einem Abbruch eines Pflegeverhältnisses und Wechsel der Bezugspersonen (neue Einrichtung, andere Pflegeeltern) wird die Besuchskontaktregelung in der Regel beibehalten und für die Kinder und die Bezugspersonen wiederholt sich das Dilemma: Die Bezugspersonen fühlen sich als Versager oder werden sogar als solche benannt und die Kinder wechseln als besonders schwierige Kinder von einer Einrichtung, einem Lebensmittelpunkt zum nächsten. Statt des Aufbaus einer tragfähigen Beziehung, die die kindliche Entwicklung förderlich unterstützt, folgt ein Beziehungsabbruch auf den anderen.

Ausfahrt aus traumatischem Zirkel

Ein Ziel der Fremdplatzierung von traumatisierten Kindern besteht u. a. darin, den Kindern die Bewältigung der traumatisierenden Erfahrung zu ermöglichen. Notwendige Voraussetzung für die Bewältigung von Beziehungstraumatisierungen ist, dass kein Kontakt zur Tatperson mehr besteht. Das kann nur gelingen, wenn alle beteiligten Instanzen das gleiche Ziel verfolgen. Notwendig ist neben einer guten Vernetzung der Beteiligten auch ein Basiswissen über seelische Traumata und ihre Folgen.

Der Respekt vor allen Beteiligten verlangt jedoch auch ein anderes Miteinander.

Primäre Bezugspersonen, die ihre Kinder emotional vernachlässigen, verwahrlosen lassen, misshandeln oder missbrauchen, sind nicht selten selbst Opfer vergleichbarer Handlungen. In vielen Fällen sind die Eltern bereits als Kind bei den Jugendämtern oder Schutzstellen betreut worden und daher in zweiter oder dritter Generation bekannt. Die eigene Persönlichkeitsentwicklung ist defizitär, Unterstützung, eigene Traumata zu verarbeiten, hat gefehlt oder konnte oder wollte nicht wahrgenommen werden. Die Herausnahme eines Kindes aus solchen Familien bestätigt für die Eltern das eigene Versagen und labilisiert ihr Selbstbild, in dem sie sich ohnehin als desolat wahrnehmen. Viele dieser Eltern trauern um das „weggenommene Kind“, werden aber mit dieser Trauer meist alleingelassen. Wut und Ärger werden bei den Amtspersonen abgeladen oder bei den Ersatzbezugspersonen. Nicht selten werden Mütter bald nach der Herausnahme ihres Kindes erneut schwanger, in der Hoffnung, es diesmal zu schaffen. Solange diese Mütter oder Eltern in ihrem Leid nicht wahrgenommen werden und adäquate Hilfe versagt bleibt, wird der traumatische Zirkel bestehen bleiben. Ernst gemeinte Hilfe setzt voraus, dass die Amtsperson, die sich um das Wohl des Kindes kümmert, nicht gleichzeitig für die Bedürfnisse der Mutter oder Eltern zuständig ist.

Skizze eines Veränderungsmodells

Inzwischen gibt es zwar Studien, die sich mit fremdplatzierten Kindern und den möglichen und notwendigen Unterstützungen, die eine positive Entwicklung begünstigen, auseinandersetzen. Aber es fehlen verlässliche Studien, die die Folgen des Umgangs nach Herausnahme eines Kindes aus der Herkunftsfamilie erfassen. Diese müssten vor allem die individuellen Bedürfnisse der sehr unterschiedlichen Fallkonstellationen berücksichtigen.

An dieser Stelle sei auf ein bereits überprüftes Modell der Behandlung traumatisierter Menschen verwiesen, das sich meines Erachtens auch auf die Umgangsfrage übertragen lässt. Fischer (2007) beschreibt in seinem dialektischen Veränderungsmodell einen Weg, erlebte Traumata zu bearbeiten. Analog zur Psychotherapie scheint das Veränderungsmodell geeignet, den Prozess der Integration zu verstehen, den eine Pflegefamilie oder anderer außerfamiliäre Systeme durchlaufen, wenn sie fremdplatzierte traumatisierte Kinder darin unterstützen sollen, ihre dysfunktionalen Beziehungserfahrungen zu korrigieren, d. h., die traumabedingt unterbrochene Handlung und damit die blockierte Entwicklung wieder in Gang zu bringen.

Die neue Fürsorgebeziehung zwischen Kind und Bezugsperson beginnt wie bei der Traumabewältigung mit einem Arbeitsbündnis (Vertrag), das durch die Amtspersonen zunächst mit den aufnehmenden Familien oder Einrichtungen hergestellt wird. Im Laufe des Aufenthaltes dort sollte das Arbeitsbündnis auch vom Kind altersadäquat übernommen werden können. Das Kind erkennt die neuen Fürsorgepersonen als solche an.

In der nächsten Phase der Veränderung entwickelt sich eine Beziehung, in der das Kind die „traumatisch verzerrten Beziehungsschemata“ (Fischer, 2007, S. 145; siehe auch Holderegger, 2003) auf die neuen Bezugspersonen überträgt. Das bedeutet, die Ersatzbezugspersonen erfahren hautnah durch die Übertragung der alten Beziehungsschemata in der gelebten Beziehung zum Kind, was dieses in den Beziehungen zu den Herkunftseltern erlebt hat. Nur wenn sich die neuen Beziehungsgestaltungen mit den neuen Fürsorgepersonen hinreichend von den alten Beziehungsmustern der leiblichen Eltern unterscheiden, kann das Kind lernen, zwischen beiden Beziehungsmustern zu unterscheiden (Dekonstruktionsphase) und sich auf die neuen Beziehungsschemata (Konstruktionsphase) einlassen.

Nach Fischer (2007) misslingt die Veränderung entweder, wenn an den Sozialbeziehungen festgehalten wird, was in diesem Fall gleichbedeutend damit wäre, dass bei traumatisierten Kindern der Besuchskontakt zu den leiblichen Eltern weiterhin aufrechterhalten wird, oder wenn die traumatisierende Übertragung von den neuen Bezugspersonen nicht reflektiert wird und das traumabedingte Verhalten der Kinder nicht als Übertragung erkannt wird.

Gelingt die Dekonstruktion der alten Schemata oder Muster, kann das Kind das neue Lebensmilieu nutzen, um die eigene Persönlichkeitsentwicklung fortzusetzen, und sich zum gegebenen Zeitpunkt mit seiner Lebensgeschichte auseinandersetzen.

Autorin

Monika Dreiner, Dipl.-Psych.; Psychoanalytikerin (DGIP), Psychotherapeutin für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Psychotraumatologie, langjährige Tätigkeit als Dozentin und Supervisorin am SIPT, Supervisorin

Korrespondenz

Monika Dreiner

Bodelschwinghstr. 2

D - 50354 Hürth

Deutschland

Literatur

Diouani, M. (2004). Umgang bei Pflegekindschaft. Zenz, G. (Hrsg.), Traumatische Kindheiten: Beiträge zum Kinderschutz und zur Kinderschutzpolitik aus erziehungswissenschaftlicher und rechtswissenschaftlicher Perspektive (Frankfurter Beiträge zur Erziehungswissenschaft, Kolloquien, Bd. 8). Norderstedt: Books on demand.

Ertmer, H. (2004). Regelung von Besuchskontakten: ein Praxisbericht. In: Stiftung zum Wohl des Pflegekindes (Hrsg.), Kontakte zwischen Pflegekind und Herkunftsfamilie (S. 217–237; 3. Jahrbuch des Pflegekinderwesens). Idstein: Schulz-Kirchner

Fanshel, D., & Shinn, E. B. (1978). Children in foster care: a longitudinal investigation. New York: Columbia University Press.

Fischer, G. (2007). Kausale Psychotherapie: Manual zur ätiologieorientierten Behandlung psychotraumatischer und neurotischer Störungen. Kröning: Asanger.

Gassmann, Y. (2010). Pflegeeltern und ihre Pflegekinder: empirische Analysen von Entwicklungsverläufen und Ressourcen im Beziehungsgeflecht. Münster: Waxmann.

Holderegger, H. (2003). Der Umgang mit dem Trauma. Stuttgart: Klett-Cotta.

Küfner, M., Helmig, E., & Kindler, H. (2011). Umgangskontakte und die Gestaltung von Beziehungen zur Herkunftsfamilie. In: Kindler, H., Helmig, E., Meysen, T., & Jurcyk, K. (Hrsg.), Handbuch Pflegekinderhilfe (S. 563–612). München: Deutsches Jugendinstitut e.V.

Nienstedt, M., & Westermann, A. (2007). Pflegekinder und ihre Entwicklungschancen nach frühen traumatischen Erfahrungen. Stuttgart: Klett-Cotta.

Salgo, L. (2004). Rechtliche Regelung und gerichtliche Entscheidungen zum Umgangsrecht. In: Stiftung zum Wohl des Pflegekindes (Hrsg.), Kontakte zwischen Pflegekind und Herkunftsfamilie (S. 17–49; 3. Jahrbuch des Pflegekinderwesens). Idstein: Schulz-Kirchner.

Steele, M. (2009). Der Gewinn aus der Bindungstheorie und Bindungsforschung für die klinische Arbeit mit Adoptiv- und Pflegekindern. In: Brisch, K. H., & Hellbrügge, T. (Hrsg.), Wege zu sicheren Bindungen in Familie und Gesellschaft (S. 335–349). Stuttgart: Klett-Cotta.