Originalarbeit
Xenia Petry
Zur Geltung von Erkenntnissen in der Psychotherapieforschung
Zusammenfassung: Psychotherapieforschung und Psychotherapiewissenschaft dienen hauptsächlich der Sicherung und Erhöhung der Qualität von Psychotherapien. Es muss jedoch deutlich zwischen der Qualität von Psychotherapien und der Qualität von Forschungsarbeiten in der Psychotherapiewissenschaft unterschieden werden. Die durch eine Forschungsarbeit zur Qualität von Psychotherapien erzielten Erkenntnisse sind nur dann nützlich für die Qualitätssicherung von Psychotherapien, wenn diese Erkenntnisse durch eine Forschungsarbeit erlangt wurden, die in sich eine hohe Qualität aufweist.
In der psychotherapeutischen Fachwelt wird die Qualität wissenschaftlicher Erkenntnisse bislang hauptsächlich an der Forschungsmethodik gemessen. Dabei sind RCTs (randomized controlled trials) die Methode der Wahl, da sie methodische Qualitätsstandards vorweisen können – systematische Einzelfallstudien gelten als „unwissenschaftlich“. Qualitäts- und damit Bewertungskriterien für Psychotherapieforschung müssen allerdings dem Gegenstand und nicht der Methode gerecht werden. Die Entwicklung und Sicherung der Bewertungskriterien für Psychotherapieforschung gründen auf der Erfüllung allgemeiner Kriterien von Wissenschaftlichkeit, gemäß dem Verständnis von Psychotherapieforschung als nicht quantitativer, sondern qualitativer Forschung werden die Bewertungskriterien erweitert und durch die Ergänzung um charakteristische Kriterien für Psychotherapieforschung spezifiziert.
Aus dieser Entwicklung ergeben sich acht Bewertungskriterien für Psychotherapieforschung, mit denen sowohl systematische Fallanalysen als auch experimentelle Studiendesigns (RCTs) in ihrer Güte und Geltung beurteilt werden können, sodass eine methodenunabhängige Qualitätssicherung von Psychotherapieforschung erfolgt.
Schlüsselwörter: Bewertungskriterien, Geltungskriterien, Kriterien von Wissenschaft, Psychotherapieforschung, qualitative Forschung, qualitative Psychotherapieforschung
The Validity of Psychotherapy Research Findings
Summary: Psychotherapy research and psychotherapy science serve mainly to ensure the safeguarding and advancement of the quality of psychotherapy. However, a clear distinction needs to be made between the quality of psychotherapies and the quality of psychotherapy science.
In the work at hand the focus is directed towards the quality criteria of psychotherapy research. The central rationale for this focus is that the research work findings obtained are only useful for protecting the quality of psychotherapy when these findings are obtained through qualitatively high standard of research work.
In psychotherapy professional circles the quality of scientific findings has up until now mainly been measured in terms of the research methodology. Thereby the experimental study design (RCTs) is the methodology of choice, as it has demonstrable methodological quality standards – Systematic individual case studies are considered to be “unscientific”. Quality and thereby assessment criteria for psychotherapy research must however must be the subject matter and not the method.
The development and the securing the assessment criteria for psychotherapy research is based on the criteria meeting what is considered scientific (1) through modification of the assessment criteria of qualitative research it can, in the discussion around and the understanding of psychotherapy research as qualitative research be widened. (2) and through the extension of the characteristic criteria for psychotherapy research specified (3).
By means of eight assessment criteria developed by the author both systematic case analyses as well as experimental study designs (RCTs) can be assessed in terms of their quality as well as a methodologically independent quality control from psychotherapy research.
Keywords: Assessment criteria, application criteria, scientifically based criteria, psychotherapy research, qualitative research, quantitative psychotherapy research
Sulla validità delle nozioni nella ricerca in psicoterapia
Riassunto: La ricerca in psicoterapia e le scienze psicoterapeutiche servono principalmente a garantire e migliorare la qualità delle psicoterapie. È tuttavia necessario distinguere chiaramente tra la qualità delle psicoterapie e la qualità dei lavori di ricerca nell'ambito delle scienze psicoterapeutiche. Nel presente lavoro il focus è rivolto ai criteri di qualità della ricerca in psicoterapia. Il motivo centrale per questo focus è il seguente: le nozioni ottenute attraverso un lavoro di ricerca sulla qualità delle psicoterapie sono utili a garantire la qualità di queste ultime soltanto se si giunge a tali nozioni attraverso un lavoro di ricerca di qualità elevata.
Finora tra gli specialisti in psicoterapia, la qualità delle nozioni scientifiche viene misurata principalmente attraverso la metodica della ricerca. Il metodo scelto sono gli RCT (randomized controlled trials), perché presentano standard di qualità metodica; gli studi di singoli casi sono considerati "non scientifici". I criteri qualitativi, dunque di valutazione, della ricerca psicoterapeutica devono tuttavia rendere giustizia all'oggetto di studio, non al metodo. Lo sviluppo e il consolidamento dei criteri di valutazione della ricerca in psicoterapia si fonda sul rispetto dei criteri della scientificità (1), viene ampliato attraverso la modifica dei criteri di valutazione della ricerca qualitativa nel confronto e nella comprensione della ricerca in psicoterapia intesa come ricerca qualitativa (2) e specificato dal complemento di criteri caratteristici per la ricerca psicoterapeutica (3).
Mediante otto criteri di valutazione della ricerca psicoterapeutica sviluppati dall'autrice, è possibile valutare la qualità e la validità sia di analisi sistematiche di casi, sia di design di studio sperimentali (RCT), in modo tale da ottenere una garanzia di qualità della ricerca in psicoterapia che sia indipendente dal metodo.
Parole chiave: criteri di valutazione, criteri di validità, criteri della scienza, ricerca psicoterapeutica, ricerca qualitativa, ricerca psicoterapeutica qualitativa
Notwendigkeit von Geltungskriterien in der Psychotherapieforschung
In der deutschen Psychotherapie-Richtlinie heißt es unter anderem: „Psychotherapie dieser Richtlinie wendet methodisch definierte Interventionen an“ und „In der psychotherapeutischen Intervention kommt, unabhängig von der Wahl des Therapieverfahrens, der systematischen Berücksichtigung und der kontinuierlichen Gestaltung der Therapeut-Patient-Beziehung eine zentrale Bedeutung zu“ (Richtlinie des [deutschen] Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie, Fassung vom 19. Februar 2009, § 4). Da Psychotherapie zudem als eigenständiges Heilverfahren verstanden wird, welches in einem interaktiven und zirkulären Gesprächsprozess zweier Subjekte durch die therapeutische Beziehungsgestaltung einen Veränderungsprozess bewirkt (Barwinski Fäh, 2005; Fischer, 2008; Fischer et al., 2009; Krause, 2000), muss nicht nur der Qualitätsbegriff von Psychotherapien in der Beziehungs- statt Behandlungsqualität verstanden werden (Jacobi et al., 2001; Shedler, 2010), sondern auch der Geltungsbereich auf einer wissenschaftstheoretischen Basis statt einer evidenzbasiert-medizinischen Grundlage angegeben werden.
Die vorliegende Arbeit errichtet ein wissenschaftstheoretisches Fundament für die Geltungskriterien in der Psychotherapieforschung, da in den anerkannten Richtlinien sowie Leitlinien zu Qualitätsmanagement und in der Fachwelt das gängige Fundament auf eine methodische Ebene eingeschränkt ist. Als Beispiele im Stand des Jahres 2014 seien hier die Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (www.awmf.org; Muche-Borowski & Kopp, 2011; AWMF & ÄZQ, 2001), die Evidenzklassifikation der Canadian Task Force on Preventive Health Care (canadiantaskforce.ca/methods/procedural-manual/#fn-2) und das Evidenz-Klassifizierungsverfahren des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine (www.cebm.net/wp-content/uploads/2014/06/CEBM-Levels-of-Evidence-2.1.pdf) genannt. Es handelt sich jeweils um hierarchisch organisierte Klassifikationssysteme, die Kriterien bestimmen, nach denen die Evidenz von Forschungserkenntnissen eingestuft werden kann. Hierbei handelt es sich allerdings weniger um inhaltliche Kriterien zur Beurteilung von Erkenntnissen in der Psychotherapieforschung, sondern vielmehr um Kriterien zur Einschätzung der empirischen Ergebnisse nach einem festgesetzten methodischen Verständnis.
Entsprechend werden die Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften auf einem medizinisch orientierten Wissenschaftsverständnis zur Erhöhung der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen formuliert. Im Leitlinien-Manual (AWMF & ÄZQ, 2001, S. 38) heißt es ausdrücklich: „Leitlinien, die auf der Grundlage unsystematischer Literaturrecherchen erstellt oder ausschließlich als Resultat von Expertenkonsens zustande gekommen sind, werden international als unzureichend bewertet. Ihre besondere Schwäche liegt häufig in der mangelnden Berücksichtigung und unausgewogenen Würdigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung.“. Das Oxford Centre for Evidence-Based Medicine formuliert in einer Fußnote zur Übersicht „Levels of Evidence“ die Kritik an anderen Studiendesigns als RCTs (randomized controlled trials) schärfer: „As always, a systematic review is generally better than an individual study.“ Die Forderung nach RCTs und die Einstufung dieses Studientyps als höchster Evidenzbeleg wird in den hierarchisch aufgebauten Abbildungen der Klassifikationssysteme deutlich (Muche-Borowski & Kopp, 2001, Abb. 3; AWMF & ÄZQ, 2001, Tabelle 11; canadiantaskforce.ca/methods/procedural-manual/#fn-2, 5.7 Select study design) und durch folgenden Zirkel argumentiert: Die Gültigkeit von Erkenntnissen wird auf die Güte der empirischen Ergebnisse eingeschränkt – die Güte der empirischen Ergebnisse wird anhand der Evidenz beurteilt – die Evidenz wird anhand der empirischen Überprüfbarkeit eingestuft – RCTs sind empirisch überprüfbar.
Im Unterschied dazu können die hier entwickelten Geltungskriterien, die auf einem gegenstandsbezogenen und wissenschaftstheoretischen Fundament begründet wurden, Forschungsarbeiten in der Psychotherapieforschung unabhängig von Studientyp, Studiendesign, Forschungsmethode oder Forschungsstrategie hinsichtlich ihrer Wissenschaftlichkeit und klinischen Relevanz für Psychotherapieforschung bewerten.
Die Erkenntnisse in der Psychotherapieforschung müssen den Anspruch erfüllen, praktizierenden Psychotherapeuten eine Optimierung ihrer Behandlung zu ermöglichen. Barwinski Fäh (2005, S. XIX) bezeichnet entsprechend Psychotherapieforschung, die eine reelle psychotherapeutische Behandlung als Daten- und Erkenntnisbasis verwendet, als „Forschung im Kontext der Praxis“. In der Entwicklung von klinisch relevanten Bewertungskriterien für Psychotherapieforschung geht es zentral um die notwendige und verantwortungsvolle Entwicklung von Qualitätsmaßstäben, um die Psychotherapiewissenschaft zu validieren. Es handelt sich um ein Argument für die Etablierung der Psychotherapiewissenschaft als eigenständige wissenschaftliche Disziplin.
Verständnis von qualitativer Psychotherapieforschung
Die historische Entwicklung von Psychotherapie als Heilverfahren zeigt vor allem eine Wendung von der Legitimation von Psychotherapien hin zur Qualitätssicherung von psychotherapeutischen Behandlungen auf (Elliott et al., 1993; Fischer et al., 1998; Grawe et al., 1994; Shedler, 2010).
Es geht allerdings bei dieser Hinwendung zur psychotherapeutischen Prozessanalyse nicht nur darum, die Erkenntnisse aus Psychotherapien optimal und repräsentativ darzulegen, sondern besonders um die Forderung und Einhaltung einer ethischen Verantwortung. Entsprechend betonen Frommer und Faller (1994) den psychotherapeutischen Prozess im Vergleich zu ergebnisorientierter Forschung. Schließlich wird Psychotherapie als Heilverfahren verstanden, dessen Ziel und berufliche Verantwortung es ist, einen Patienten beim Heilungsprozess zu unterstützen (Fischer & Fäh, 1998; Strotzka, 1975).
Ein Bestimmen von Wirkfaktoren ist nicht möglich, wenn versucht wird, zwei unterschiedliche Ebenen zusammenzuführen, die nicht miteinander kompatibel sind: Die kognitiv-greifbare, qualitätssichernde, richtliniengebundene Interventionsebene kann keine Merkmale definieren, die einem emotionalen Beziehungsgeschehen und damit der klinisch-praktischen Psychotherapie als dem mit ihnen zu bezeichnenden Gegenstand gerecht werden: Psychotherapie ist kein greifbarer und daher kein operationalisierbarer Gegenstand, sondern ein komplexes Zusammenspiel mindestens zweier emotionaler Subjekte, die ein gemeinsames tragfähiges Arbeitsbündnis aufzubauen versuchen.
Die Entwicklung von Bewertungskriterien für Psychotherapieforschung macht einen Diskurs um wissenschaftlich fundierte Bewertungskriterien der qualitativen Forschung erforderlich, da sich Psychotherapieforschung gegenstandsadäquat als qualitative Forschungsstrategie (Faltermaier, 1987; Frommer & Streeck, 2003; Tschuschke et al., 1997) zum Erreichen eines klinisch relevanten Erkenntniswissens (Leichsenring, 2007; Leuzinger-Bohleber, 1987; Jacobi & Kosfelder, 2000; Strauß & Wittmann, 2000; Tress et al., 1997) definiert.
Trotz der Unterscheidung von Bewertungskriterien für den Psychotherapieerfolg im Vergleich zu Bewertungskriterien der Psychotherapieforschung verweisen die Ausführungen auf die Beachtung der Besonderheit von Psychotherapie als wissenschaftlicher Disziplin und ihrer Gegenstandsbeschreibung als Ausgangspunkt für die Entwicklung von Kriterien zur Beurteilung der Erforschung dieses Gegenstandes. Qualitative Psychotherapieforschung hat dem Leitsatz zu folgen, dass der Gegenstand, in diesem Fall die Psychotherapie eines individuellen Patienten, als Ausgangspunkt für die angewendeten Methoden und damit Bewertungskriterien genommen wird. Der Leitsatz „Gegenstandsbestimmung vor Methodenwahl“ als grundlegende Haltung gegenüber wissenschaftlicher Forschung setzt die Indikation statt der Legitimation ins Zentrum der Diskussion.
Die Gütekriterien quantitativer, randomisierter kontrollierter Studien stellen keine allgemein gültigen, sondern methodenspezifische Geltungskriterien dar. Daher müssen zunächst methodenunabhängige Kriterien von Wissenschaftlichkeit begründet werden, welche die Geltung qualitativer Forschung als wissenschaftlich untermauern (Flick, 1999; Flick et al., 2000; Mayring, 1999; Mey, 2000; Steinke, 1999).
Degradierung qualitativer Forschung
Bereits bei der theoretischen Auseinandersetzung mit qualitativer oder quantitativer Forschung wird eine praktische Folge für den Forschenden deutlich: Unabhängig von der Ausgangsfrage und der Angemessenheit der gewählten Forschungsstrategie gegenüber dem Untersuchungsgegenstand sind bei quantitativer Vorgehensweise standardisierte Schritte, sequentiell festgelegte Untersuchungseinheiten und vorgegebene Kriterien als Qualitätsstandard nach definierten Richtlinien zu befolgen. Im Vergleich dazu zeichnet sich eine qualitative Vorgehensweise durch Flexibilität, Zirkularität und Offenheit für Veränderungen ohne allgemein anerkannte Qualitätskriterien aus (Flick, 1987).
Verschiedene Kritiken an qualitativer Forschung werden in der Fachliteratur geäußert (Knoblauch, 2000; Lüders, 2003; Steinke, 1999), die ihren Stellenwert als wissenschaftliche Forschungsstrategie schmälern. Neben beispielsweise der Kritik, qualitative Forschung nehme beliebige Interpretationen vor, und der Reduktion von qualitativer Forschung auf eine „Vorstufe“ für standardisierte Untersuchungen, betont Steinke (1999) als zentralen Kritikpunkt, dass Gütekriterien zur Einschätzung von Objektivität, Reliabilität und Validität in der qualitativen Forschung nicht vorhanden sind. Die genannten Kriterien zur Bewertung haben sich in der quantitativen Forschungsgeschichte über Jahrzehnte etabliert, demgegenüber seien die Ansätze zu Gütekriterien qualitativer Forschung laut Steinke (2005) recht jung und weniger ausgearbeitet. Nach Knoblauch (2000) stelle die Bewertung der Ergebnisse in der qualitativen Forschung eines der grundlegendsten Probleme dar. Jedoch kann die Formulierung von Gütekriterien nicht nur als Kritikpunkt oder Problem, sondern auch als ein Forschungsziel qualitativer Forschung verstanden werden. Die qualitative Sozialforschung gehe laut Lüders (2003) seit ihren Anfängen der Frage nach, anhand welcher Kriterien sie sachgerecht beurteilt werden kann. Obwohl das Bewusstsein über die Notwendigkeit der Formulierung von Bewertungskriterien in der qualitativen Forschung gestiegen ist und Vorschläge zu möglichen Bewertungskriterien gemacht worden sind, „steht die Ausarbeitung [dessen, worin Qualität in der qualitativen Forschung konkret besteht, und damit einhergehend die Formulierung] von geeigneten Bewertungskriterien […] noch am Anfang“ (Steinke, 1999, S. 12). Dementsprechend lägen bisherige Versuche zur Formulierung von Gütekriterien der qualitativen Forschung zwar zahlreich vor, doch bestehe wenig Übereinstimmung, teilweise würden sogar sich gegenseitig ausschließende Formulierungen existieren (Lüders, 2003). Laut Lüders (2003) dürfe das Fehlen geeigneter Maßstäbe zur Bewertung der qualitativen Forschung jedoch nicht als Ausdruck von Beliebigkeit dieser Forschung missverstanden werden, vielmehr spiegele sich in dieser Situation wider, dass unter qualitativer Sozialforschung verschiedene Konzepte und Strategien mit Unterschieden bezüglich Gegenstand, Verfahren oder Erkenntnisziel der Forschung zusammengefasst werden. Steinke (1999, S. 11) erwartet durch die Formulierung und Anwendung von Gütekriterien und Bewertungskriterien in Bezug auf qualitative Vorgehensweisen und Ergebnisse die beiden erwünschten, mehr noch notwendigen Auswirkungen, dass qualitative Forschung „nach außen“ zum einen legitimiert, zum anderen etabliert wird. Von außen wird nach Flick (2005, S. 317) „das nach wie vor ungelöste Bewertungsproblem qualitativer Forschung [...] immer wieder ins Feld geführt, wenn es darum geht, diese Forschungsrichtung insgesamt in Frage zu stellen.“ Innerhalb qualitativer Forschung dienen Gütekriterien „als Orientierungs- und Bewertungsmaßstab für die Durchführung und Einschätzung qualitativer Forschung, der Begrenzung von Beliebigkeit in der Forschung und der Herstellung von Kommunizierbarkeit“ von Forschungsarbeiten (Steinke, 1999, S. 11). Als Konsequenz daraus kritisiert Mey (2000) die Aufbereitung qualitativer Daten in der Art, dass Quantifizierungen möglich sind. Trotz der Akzeptanz qualitativer Forschungsprojekte und der Anerkennung, dass sich methodische Vorabsetzungen verbieten, führe die Diskreditierung qualitativer Daten als „weich“ und „ungenau“ (Mey, 2000, S. 2) zu einem Ausbleiben einer reinen qualitativen Forschungslogik mit spezifischen Geltungsbegründungen und stattdessen zu der Bemühung um Objektivität, Reliabilität und Validität.
Es zeigen sich zusammengefasst aus den bisherigen Überlegungen zwei zentrale Aspekte, welche die Notwendigkeit von Bewertungskriterien für qualitative Forschung untermauern. Der erste Aspekt greift die Diskussion um die Geltung qualitativer Forschung als wissenschaftliche Forschungsdisziplin auf und verweist auf die Notwendigkeit von Bewertungskriterien, mit deren Hilfe die Wissenschaftlichkeit von qualitativer Forschung beurteilt werden kann. Diesem Ansatz folge ich insofern, als die hier entwickelten Bewertungskriterien für qualitative Forschung eine Realisierung der Kriterien für Wissenschaftlichkeit ermöglichen. Hierdurch wird die Notwendigkeit von Bewertungskriterien für qualitative Forschung zu ihrer Akzeptanz betont. Der zweite Aspekt zeigt die Notwendigkeit von Bewertungskriterien für qualitative Forschung auf, um im Sinne eines Qualitätsmaßstabs und einer Orientierungshilfe den Forschungsprozess für den Forscher selbst durchführbar zu machen. Es handelt sich demnach um eine Forderung, aber auch Anleitung, wie eine qualitative Forschungsarbeit dem Anspruch von Wissenschaftlichkeit gerecht werden kann. An dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass die genannten Begründungen für die Notwendigkeit von Bewertungskriterien für jede wissenschaftliche Forschung gelten, und demnach umso mehr für qualitative Forschung betont werden müssen, je mehr sie in ihrer Wissenschaftlichkeit und Beliebigkeit infrage gestellt wird.
Eine Diskussion um die Wissenschaftlichkeit von qualitativer Forschung ist nicht getrennt zu betrachten von der Unterscheidung einer hypothesensuchenden gegenüber einer hypothesenprüfenden Forschungsstrategie. Neben der Diskussion um eine Integration qualitativer und quantitativer Methoden innerhalb des Forschungsprozesses ist entsprechend eine Diskussion aufgekommen, die außerhalb des Forschungsprozesses Gemeinsamkeiten und Unterschiede von qualitativer und quantitativer Forschung aufzuzeigen versucht, um auf diesem Wege die Mauer zwischen den beiden Lagern einzureißen. In diesem Zusammenhang sind die Ausführungen von Schnapp et al. (2006) beachtenswert, da sie die verschiedenen Dimensionen, auf denen ein Vergleich von qualitativer und quantitativer Forschung erfolgen kann, hervorheben. Zu den Merkmalsdimensionen, anhand deren sich Unterschiede, Überschneidungen und Gemeinsamkeiten von qualitativer und quantitativer Forschung benennen lassen, gehören nach Schnapp et al. (2006) epistemologische Grundlagen, die relative Gewichtung von Theorieentdeckung und Theorieprüfung, Erkenntnisziele und Gütekriterien der Forschung. Nach meiner Ansicht kommt Erkenntniszielen und -strategien besondere Bedeutung allgemein bei der Entwicklung von Bewertungskriterien für wissenschaftliche Forschung und besonders bei der für qualitative Forschung zu.
Bewertungskriterien wissenschaftlicher Forschung
Stegmüller (1986) zeigt auf, dass die Methoden der Naturwissenschaften von denen der Geistes- und Sozialwissenschaften zu unterscheiden sind. Die exakten Naturwissenschaften würden allerdings von Vertretern des modernen Empirismus und weiteren Wissenschaftstheoretikern als Standardmethode angesehen. Dies stimmt mit der These der Einheitswissenschaft überein, dass es eine zentrale wissenschaftliche Methode, nämlich die der Naturwissenschaft, gibt (Fischer, 2008; Steinke, 1999). Bereits in einem älteren Werk beschreibt Stegmüller (1969) eine vordergründige Anwendung von naturwissenschaftlichen Untersuchungen bei erfahrungswissenschaftlichen Erkenntnistheorien. Die Unterscheidung der „erklärenden“ Naturwissenschaften und der „verstehenden“ Geisteswissenschaften geht laut Brockhaus (1994) auf W. Dilthey zurück. Hieran wird zum einen deutlich, dass der Naturwissenschaft die Funktion, aber auch die Möglichkeit, Erklärungen und damit Argumente für Erkenntnisse zu liefern, zugesprochen wird, zum anderen, dass die Geisteswissenschaften einen besonderen Bezug zum verstehenden Erkennen haben und schnell dem Vorurteil unterliegen, nachvollziehbar, jedoch nicht nachprüfbar zu sein (Guba & Lincoln, 1994).
Wenn in einer Forschungsarbeit Erkenntnisse entwickelt werden, das heißt, eine induktive Forschungsstrategie gewählt wird und der Forschungskontext der Entdeckung von Erkenntnissen dient, müssen drei allgemeine Bewertungskriterien für Wissenschaftlichkeit erfüllt sein: argumentative Absicherung, systematisches Vorgehen, intersubjektive Nachprüfbarkeit. Erkenntnisse, die nicht auf einem wissenschaftlichen Weg ermittelt werden, besitzen weder Gültigkeit noch eine Notwendigkeit, im nächsten Schritt mittels weiterer Forschungsarbeiten gesichert zu werden. Die Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Forschung, Begründung und Systematik des Vorhabens und Vorgehens statt Willkür, muss in jeder Forschungsarbeit erfüllt sein, die den Anspruch von Wissenschaft erfüllen möchte und deren Erkenntnisse bedeutsam für die wissenschaftliche Öffentlichkeit sein möchten. Argumentative Absicherung als logisch-folgerichtiges Schließen sowie systematisches Vorgehen werden allerdings weniger infrage gestellt als die intersubjektive Nachprüfbarkeit im Kontext der Entdeckung von Erkenntnissen. Dies scheint weniger mit der Auseinandersetzung mit Wissenschaftlichkeit und den Erkenntniszielen als vielmehr mit der Dominanz von quantitativer Forschung, die ihre Ergebnisse in Zahlen und Fakten präsentieren kann, zusammenzuhängen. Die Nachprüfbarkeit kann sich ebenso auf induktive Interpretationen und Schlussfolgerungen beziehen, wenn sie argumentativ begründet sind. Die Kriterien von Wissenschaftlichkeit gelten demnach sowohl im Kontext der Beweissicherung von Erkenntnissen und bei einer deduktiven Forschungsstrategie als auch im Kontext der Entdeckung und bei einer induktiven Forschungsstrategie. Allerdings wird die Wissenschaftlichkeit im Kontext der Beweissicherung weniger als im Kontext der Entdeckung hinterfragt, vermutlich wegen der Affinität der Beweissicherung zur standardisierten und experimentellen Forschung.
Es wird bezüglich der Bewertungskriterien wissenschaftlicher Forschung zum einen ersichtlich, dass die argumentative Absicherung im Zentrum neben systematischen Vorgehen auf dem Erkenntnisweg und intersubjektiver Nachprüfbarkeit der Erkenntnisse steht, zum anderen werden Erkenntnisentwicklung und Erkenntnissicherung als die beiden Erkenntnisziele verdeutlicht. Die ausschließliche Zuordnung von einem Bewertungskriterium wissenschaftlicher Forschung zu einem konkreten Erkenntnisziel ist nicht haltbar, schließlich sind beide genannten Erkenntnisziele notwendig für die wissenschaftliche Öffentlichkeit und den wissenschaftlichen Fortschritt, weshalb sowohl bei der Erkenntnisentwicklung als auch bei der Erkenntnissicherung der Geltungsanspruch von Wissenschaftlichkeit bestehen muss. Dieser Geltungsanspruch wiederum bedeutet die Forderung und die Möglichkeit der Erfüllung der Bewertungskriterien wissenschaftlicher Forschung in beiden Erkenntniszielen. Es zeigt sich demnach, dass die Bewertungskriterien von Wissenschaftlichkeit sowohl im Kontext der Entdeckung als auch im Kontext der Beweissicherung zu erfüllen sind, und umgekehrt, dass sowohl bei der Erkenntnisgewinnung als auch bei der Erkenntnissicherung die Bewertungskriterien von Wissenschaftlichkeit erfüllt werden, so dass der Erkenntnisweg jeweils als wissenschaftlich bezeichnet werden kann.
Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die argumentative Absicherung als zentrales Kriterium in der Konvergenz von Theorie und Empirie verstanden wird, und dass zusätzlich systematisches Vorgehen auf dem Erkenntnisweg und intersubjektive Nachprüfbarkeit der Erkenntnisse die wesentlichen und notwendigen Bewertungskriterien für wissenschaftliche Forschung sind. Dies bedeutet: Eine Forschungsarbeit darf sich nur dann als wissenschaftlich bezeichnen und besitzt nur dann Geltung für die wissenschaftliche Öffentlichkeit, wenn sie erstens hinsichtlich des Erkenntniswegs und der Erkenntnisse argumentativ abgesichert ist, wenn auf dem Erkenntnisweg zweitens systematisch vorgegangen wurde, und wenn die Erkenntnisse drittens intersubjektiv nachprüfbar sind (Abbildung 1).
Abb. 1: Bewertungskriterien wissenschaftlicher Forschung
Diese allgemeinen Bewertungskriterien für wissenschaftliche Forschung besitzen unabhängig von einer wissenschaftlichen Disziplin oder einer Forschungsstrategie Gültigkeit. Sie gelten demnach sowohl für quantitative als auch qualitative Forschung und sind sowohl im Kontext der Entdeckung als auch im Kontext der Beweissicherung zu erfüllen.
Bewertungskriterien qualitativer Forschung
Die in der Literatur dominierende Forderung nach und die Versuche der Formulierung von spezifischen Gütekriterien in der qualitativen Forschung (Fischer, 2000; Lüders, 2003; Mayring, 1999; Steinke, 1999) untermauern die Position, dass Gütekriterien der quantifizierenden Forschung wie Objektivität, Validität und Reliabilität nicht unverändert übernommen werden können, sondern spezifiziert werden müssen, da die Anpassung von Bewertungskriterien an die standardisierte Forschung zu einem Verlust des spezifischen Beitrags qualitativer Forschung führt (Knoblauch, 2000; Lüders, 2003). Während das Verständnis für die Notwendigkeit von Bewertungskriterien weitgehend geteilt wird, besteht keine Einigkeit darüber, wie diese lauten und wie sie entwickelt werden sollen.
In der Fachliteratur werden drei Grundpositionen zur Bewertung von qualitativer Forschung unterschieden (Flick, 1999; Seipel & Rieker, 2003; Steinke, 1999). Vertreter der ersten Position diskutieren Bewertungskriterien für qualitative Forschung in Anlehnung an Gütekriterien der quantitativen Forschung, nämlich Objektivität, Reliabilität und Validität (Steinke, 1999). Flick (1999) unterscheidet innerhalb dieser Position zwischen der Anwendung dieser allgemein anerkannten Kriterien für statistisch-experimentelle und prüfende Forschung und der Reformulierung dieser Kriterien, um sie für qualitative Forschung angemessen zu verwenden. Die zweite Position ist durch Zweifel an der Übertragbarkeit der klassischen Gütekriterien aus der quantitativen Forschungstradition auf qualitative Forschung gekennzeichnet. Begründet wird dies hauptsächlich damit, dass diese Gütekriterien nicht den Spezifika qualitativer Forschung gerecht werden, da sie einen vollkommen differenten Methodenansatz zur Grundlage haben (Fischer, 2000; Steinke, 1999). Innerhalb dieser Position wird zwischen der Formulierung von neuen, methodenangemessenen Gütekriterien und dem Versuch, das Reliabilitäts- und das Validitätskonzept durch Anpassung an qualitative Forschung aufrechtzuhalten (Dick, 2000; Steinke, 1999), unterschieden. Der Unterschied zwischen der Position der Reformulierung klassischer Gütekriterien und der Position der Formulierung neuer Bewertungskriterien qualitativer Forschung besteht darin, dass es sich um ein anderes inhaltliches Verständnis von qualitativer Forschung im Vergleich zu quantitativer Forschung handelt. Nach Flick (1999) konzentriere sich die Diskussion bezüglich der Übernahme klassischer Gütekriterien als qualitative Bewertungskriterien vor allem auf Reliabilität und Validität. Damit ordnet er die Aufrechterhaltung des Validitätskriteriums der ersten Position, nämlich der Reformulierung quantitativer Kriterien, zu, während Steinke (1999) dies unter der zweiten Position, deren Vertreter die Entwicklung neuer, spezifischer Kriterien für qualitative Forschung fordern, behandelt. Beide Autoren führen die Arbeit von Kirk und Miller (1986) als Beispiel an, was die Heterogenität innerhalb der genannten Grundpositionen verdeutlicht. In der ersten Position, so formuliert Steinke (1999, S. 44), würden neue Kriterien für qualitative Forschung „in das Schema von Kriterien außerhalb qualitativer Forschung gepresst“. Eine dritte Position, die laut Seipel und Rieker (2003) eher von einer Minderheit vertreten werde, lehnt jede Formulierung und Anwendung von Gütekriterien für qualitative Forschung ab. Als Begründung für diese Position werde nach Steinke (1999) die Unmöglichkeit eines festen Bezugssystems zur Formulierung von Gütekriterien bei qualitativer Forschung angeführt.
In Abbildung 2 sind den drei allgemeinen Bewertungskriterien wissenschaftlicher Forschung sieben Bewertungskriterien qualitativer Forschung zugeordnet. Die drei Bewertungskriterien wissenschaftlicher Forschung werden durch die Bewertungskriterien qualitativer Forschung realisiert. Ziel der Bewertungskriterien qualitativer Forschung ist entsprechend, eine Forschungsarbeit in ihrer Güte und Geltung als wissenschaftliche Forschungsarbeit beurteilen zu können. Die strikte Befolgung der „klassischen“ Gütekriterien Objektivität, Reliabilität und Validität in der quantitativen Forschungstradition als ausreichend und alleinig wissenschaftlich konnte widerlegt werden. Die folgenden sieben Bewertungskriterien hat qualitative Forschung zu erfüllen, um dem Anspruch von Wissenschaft gerecht zu werden. Die argumentative Absicherung im Sinne eines logisch-folgerichtigen Schließens im gesamten Forschungsprozess als Konvergenz von Theorie und Empirie wird bei qualitativer Forschung durch die kritische Reflexion sämtlicher forschungs- und erkenntnisrelevanter Aspekte (1) sowie durch die kommunikative und argumentative Validierung der Erkenntnisse (2) ermöglicht. Systematisches Vorgehen auf dem Erkenntnisweg wird bei qualitativer Forschung durch die Indikation des gesamten Erkenntnisweges (3), die Reflexivität des Vorgehens (4) und durch Triangulation (5) realisiert. Intersubjektive Nachprüfbarkeit der Erkenntnisse schließlich lässt sich durch die Dokumentation des gesamten Forschungsprozesses (6) sowie durch Angaben zum Geltungsbereich der erzielten Erkenntnisse (7) sicherstellen.
Abb. 2: Bewertungskriterien qualitativer Forschung zur Erfüllung der Bewertungskriterien wissenschaftlicher Forschung
Gegenstandsverständnis von „Psychotherapie“
Die Entwicklung der Psychotherapieforschung und der Stand der Forschung zu Psychotherapiewissenschaft werden in der Fachliteratur durch die Einteilung in Entwicklungsphasen dargestellt (Barwinski Fäh, 2005; Fischer et al., 1998; Grawe, 1992; Köhler, 2006; Tschuschke & Czogalik, 1990). Diese werden hinsichtlich unterschiedlicher methodischer Vorgehensweisen verschiedener Therapierichtungen und besonders in Bezug auf die Beurteilung der Qualität von Psychotherapie im Allgemeinen und in verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren im Besonderen dargestellt. Die Fragestellungen, ob Psychotherapie wirkt, wie hoch der Wirkungsgrad ist und wodurch Psychotherapie wirkt, spiegeln sich in den Entwicklungsphasen der Psychotherapieforschung wider und sind nicht trennbar von der Beurteilung verschiedener psychotherapeutischer Zugangsweisen und der Bewertung sowie Sicherung von Psychotherapien. Bei der genannten Darstellung der Entwicklungsphasen und der Forschungsmethodiken wird deutlich, wie stark die Bemühungen sind, dass Psychotherapien einem hohen Qualitätsanspruch genügen, und wie groß das Bestreben von Vertretern einer bestimmten psychotherapeutischen Richtung ist, die eigene favorisierte Therapierichtung durch Forschungsarbeiten zu validieren.
„In erster Annäherung kann Psychotherapie als ein Heilverfahren umschrieben werden, das seine Ziele über Gespräch und therapeutische Beziehungsgestaltung erreicht.“ (Fischer, 2008, S. 3) Zur Bezeichnung des Ziels von Psychotherapie hat der Begriff „Heilung“ sich verfestigt. Unter Heilung beziehungsweise Heilverfahren verstehe ich neben der Symptomreduktion einen Veränderungsprozess und die Weiterentwicklung eines Patienten als Ziel von Psychotherapie. Dieses Verständnis von Psychotherapie untermauert sowohl die erforderliche Individualität einer psychotherapeutischen Behandlung als auch die Individualität eines Heilungsprozesses. Psychotherapie wird in der vorliegenden Arbeit als wissenschaftliche Disziplin und wissenschaftliches Heilverfahren verstanden, was zum einen die Bedeutsamkeit von forschungsrelevanten Bewertungskriterien zur Wissenschaftlichkeit betont, zum anderen Psychotherapie als wissenschaftliches Verfahren zur Heilung von Patienten (Senf & Broda, 2000) hervorhebt. Psychotherapie als wissenschaftliche Disziplin lässt sich weder der Psychologie noch der Medizin zuordnen; sie wird als eigenständige wissenschaftliche Disziplin verstanden (Barwinski Fäh, 2005; Fischer, 2008; Fischer et al., 2009).
Dies bedeutet zweierlei. Zum einen impliziert die Eigenständigkeit der Psychotherapiewissenschaft eine Ablösung von den mit ihr verbundenen Disziplinen Psychologie und Medizin. Diese Ablösung meint jedoch keineswegs eine Unabhängigkeit dieser drei Disziplinen bezüglich ihrer Zugangsweisen und Erkenntnisse, sondern ein Verständnis von Psychotherapie basierend auf ihren eigenen Prinzipien (Fischer, 2008; Fischer et al., 2009; Leuzinger-Bohleber, 1987; Geyer, 2000). Diesbezüglich hat Fischer (2008) ausführlich die Logik der Psychotherapie herausgearbeitet, welche sich am ehesten auf philosophische Grundlagen stützen lasse. Zum anderen liegt die Betonung bei Psychotherapiewissenschaft als eigenständiger wissenschaftlicher Disziplin auf ihrer Wissenschaftlichkeit. Es geht deshalb darum, die Wissenschaftlichkeit von Psychotherapieforschung zu definieren und Kriterien aufzustellen, um diesem Qualitätsanspruch gerecht zu werden. Mit den hier entwickelten Kriterien von Wissenschaftlichkeit, angewandt sowohl im Kontext der Entdeckung als auch in dem der Beweissicherung, erfüllt Psychotherapieforschung diesen Anspruch.
Neben den drei allgemeinen Kriterien von Wissenschaftlichkeit hat die Psychotherapieforschung, angelehnt an ihre Entwicklung und ihr heutiges Verständnis als qualitative Forschung (Fischer et al., 1998; Frommer & Faller, 1994; Frommer & Streeck, 2003), die Bewertungskriterien qualitativer Forschung zu erfüllen.
Allgemein gültige Bewertungskriterien für Psychotherapieforschung
Aufgrund des Verständnisses von Psychotherapieforschung als qualitativer Psychotherapieforschung werden die in der vorliegenden Arbeit entwickelten Bewertungskriterien für qualitative Forschung als Grundlage herangezogen. Sie werden zum einen modifiziert und ergänzt in ihrer Operationalisierung, zum anderen erweitert. Diese Änderungen und Erweiterungen gewährleisten, den Spezifika des Gegenstandes Psychotherapie gerecht zu werden. Diese Bewertungskriterien für Psychotherapieforschung stellen zudem sicher, dass Psychotherapieforschung den Anspruch von Wissenschaftlichkeit erfüllt, was wiederum den Status von Psychotherapiewissenschaft als eigenständiger wissenschaftlicher Disziplin fundiert.
Da Psychotherapie und die aus ihr resultierenden Erkenntnisse sich von denen der Sozialwissenschaften, Geisteswissenschaften und Humanwissenschaften im Sinne ihrer Eigenständigkeit als Disziplin insofern unterscheiden, als der Erkenntnisprozess wesentlich durch subjektive Erkenntnisse des Beforschten gekennzeichnet ist, muss eine genauere Erläuterung erfolgen, inwiefern die Bewertungskriterien qualitativer Forschung ergänzt werden müssen und welche Bewertungskriterien speziell für Psychotherapieforschung gelten. Dabei werden diejenigen Bewertungskriterien qualitativer Forschung modifiziert, zu denen bezüglich Psychotherapieforschung erweiternde Perspektiven eingenommen werden müssen (Petry, 2015).
Für kritische Reflexion, kommunikative und argumentative Validierung, Indikation, Reflexivität, Triangulation, Dokumentation und Angaben zum Geltungsbereich als Bewertungskriterien erfolgen Modifikation und Ergänzung, damit sie ihre Funktion bei Psychotherapieforschung erfüllen können. Die Zuordnung zu den Bewertungskriterien wissenschaftlicher Forschung bleibt bestehen. Das Bewertungskriterium der kommunikativen und argumentativen Validierung bei qualitativer Forschung wird um die Handlungsvalidierung speziell für Psychotherapieforschung zur Erfüllung der argumentativen Absicherung ergänzt. Das Kriterium der klinischen Relevanz wird als eigenständiges Bewertungskriterium für Psychotherapieforschung erläutert und begründet (Abbildung 3).
Abb. 3: Bewertungskriterien für Psychotherapieforschung vor dem Hintergrund der Bewertungskriterien qualitativer Forschung zur Erfüllung der Bewertungskriterien wissenschaftlicher Forschung
Mittels der Modifikation und der Ergänzung der Bewertungskriterien qualitativer Forschung vor dem Hintergrund der Bewertungskriterien wissenschaftlicher Forschung können acht allgemein gültige Bewertungskriterien für Psychotherapieforschung entwickelt und begründet werden, die das übergreifende Ziel einer Geltungsbegründung von Psychotherapiewissenschaft als eigenständiger wissenschaftlicher Disziplin ermöglichen. Die acht Bewertungskriterien für Psychotherapieforschung, nämlich kritische Reflexion (1), Validierungskriterien (kommunikative Validierung, argumentative Validierung, Handlungsvalidierung) (2), Indikation (3), Reflexivität (4), Triangulation (5), Dokumentation (6), Angaben zum Geltungsbereich (7) und klinische Relevanz (8), können in vier Bewertungskategorien eingeteilt werden. Diese vier Bewertungskategorien ergeben sich aus der Anforderung der drei Bewertungskriterien wissenschaftlicher Forschung und dem Bewertungskriterium der klinischen Relevanz speziell für Psychotherapieforschung. Die vier Bewertungskategorien lauten:
1.Argumentative Absicherung
2.Systematisches Vorgehen auf dem Erkenntnisweg
3.Intersubjektive Nachprüfbarkeit der Erkenntnisse
4.Klinische Relevanz
Mittels der acht Bewertungskriterien für Psychotherapieforschung können sowohl systematische Fallanalysen als auch experimentelle Studiendesigns (RCTs) in ihrer Güte und Geltung beurteilt werden. Durch die exemplarische Erprobung bei einer systematischen Einzelfallstudie und einem experimentellen Studiendesign (RCT) sowie der Vorlage für eine Falldarstellung im Rahmen der Weiterbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin die allgemeine Anwendungsmöglichkeit des Kriterienkatalogs belegt werden (Petry, 2015).
Die argumentative Absicherung als logisch-folgerichtiges Schließen innerhalb des gesamten Forschungsprozesses, das heißt sowohl auf dem Erkenntnisweg als auch in Bezug auf die erzielten Erkenntnisse, wird in der Konvergenz von theoretischen Annahmen und empirischen Ergebnissen verstanden. Das Ziel einer kritischen Diskussionsmöglichkeit von Erkenntnissen in der Psychotherapieforschung durch deren argumentative Absicherung lässt sich durch die kritische Reflexion und die drei Validierungskriterien der kommunikativen Validierung, argumentativen Validierung und Handlungsvalidierung beurteilen.
Das systematische Vorgehen auf dem Erkenntnisweg betrifft das Erfordernis wissenschaftlichen statt willkürlichen Vorgehens bezogen auf den gesamten Forschungsprozess. Die drei Bewertungskriterien, die eine Beurteilung der Erfüllung und Qualität von systematischem Vorgehen auf dem Erkenntnisweg ermöglichen, lauten Indikation, Reflexivität und Triangulation.
Die intersubjektive Nachprüfbarkeit von Erkenntnissen meint die notwendige Nachprüfbarkeit von Erkenntnissen, die aus der Forschungsarbeit hervorgehen, für einen zweiten Forscher. Die intersubjektive Nachvollziehbarkeit von Erkenntnissen und die Prüfbarkeit der Gültigkeit von Erkenntnissen kann durch die beiden Bewertungskriterien der Dokumentation des gesamten Forschungs- und Erkenntnisprozesses und der Angabe des Geltungsbereichs der erzielten Erkenntnisse beurteilt werden.
Klinische Relevanz als spezifisches Bewertungskriterium für Psychotherapieforschung ermöglicht die Beurteilung, ob eine Forschungsarbeit für die alltägliche klinische Praxis bedeutungsvoll ist. Zur Bewertung der klinischen Relevanz gelten drei Aspekte. Erstens wird die Praxisnähe als Vergleichbarkeit von Psychotherapeut, Patient, Behandlung und Setting in der Forschungsarbeit mit dem klinischen Alltag verstanden. Zweitens gilt die Übertragbarkeit der Erkenntnisse auf die klinische Praxis. Drittens muss der Nutzen der Erkenntnisse im Sinne ihrer Bedeutsamkeit für die klinische Praxis unter Berücksichtigung der Neuwertigkeit der Erkenntnisse bewertet werden.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass mithilfe der vorliegenden Bewertungskriterien für Psychotherapieforschung die Geltungsbegründung für Erkenntnisse in der Psychotherapiewissenschaft beurteilt und argumentiert werden kann. Die wissenschaftliche Gültigkeit und die klinische Relevanz sind für die Bewertung von Psychotherapieforschung zentral und durch Modifikationen und Ergänzungen der Bewertungskriterien qualitativer Forschung vor dem Hintergrund der Bewertungskriterien wissenschaftlicher Forschung methodenunabhängig und damit allgemein gültig für Psychotherapieforschung gegeben.
Autorin
Xenia Petry, Dipl.-Psych. Dr. phil., geb. 1981 in Köln. Studium der Psychologie an der Universität Trier, Diplom 2007; Promotionsstudium im Fach Psychologie an der Universität zu Köln, Promotion 2014. Weiterbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin (tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie) am Institut für psychotherapeutische Forschung, Methodenentwicklung und Weiterbildung in Köln und am Alfred-Adler-Institut Aachen-Köln e.V., Approbation 2016; Tätigkeit als Diplom-Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin in der Trauma-Ambulanz des Zentrums für Psychotraumatologie in Krefeld/Köln, Arbeitsfelder: Einzeltherapeutische Gespräche und Gruppenleitung von Stabilisierungsgruppen und Kreativer Traumatherapie.
Korrespondenz
E-Mail: xenia_p@gmx.de
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